Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Digitale Meldestelle – Ihr Beitrag ist wichtig!

Wenn Sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bei einer der nachfolgend genannten Behörden

  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)
  • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (LBWuH)
  • Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf (Landgestüt)

ein korruptes bzw. rechtswidriges Fehlverhalten beobachten, können Sie die interne Meldestelle über das BKMS® System - unabhängig vom Dienstweg - vertraulich - und wenn Sie wünschen auch anonym darauf hinweisen. Sie sind durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG), geschützt. Sie müssen keine Repressalien befürchten.

Bitte beachten Sie, dass Bürgerbeschwerden und allgemeine Anfragen über dieses System nicht bearbeitet werden können.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Wann bin ich meldeberechtigt?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Was passiert mit meiner Meldung?
Was muss ich bei meiner Meldung berücksichtigen?
Wie schützt mich das Hinweisgeberschutzgesetz?
Welche Rechte hat die vom Hinweis betroffene Person?
Gibt es noch weitere Meldekanäle, die ich nutzen kann?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Was passiert mit meinen Daten?