Volkswagen Aktiengesellschaft  - KSU: 2.2 | Secret | Geheim

Schutz. Fairness. Vertrauen.

Sie wollen einen Verstoß melden. Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen dafür einen nur Ihnen und uns zugänglichen technischen Raum zur Verfügung. Hierüber können Sie Ihre Information vertraulich an das Aufklärungs-Office der Volkswagen AG übermitteln. Dort wird Ihre Mitteilung von spezialisierten und erfahrenen Juristen bearbeitet.

Wir respektieren Ihre Entscheidung, wenn Sie uns Ihren Namen nicht mitteilen wollen. In diesem Fall können Sie einen speziell geschützten Postkasten einrichten, über den Sie mit uns kommunizieren können. Das ist deshalb wichtig, weil sich oftmals im Laufe der Bearbeitung Fragen ergeben, die wir nur mit Ihrer Hilfe klären können und die für das weitere Vorgehen entscheidend sein können.

Sie können uns alle Verstöße melden:

  • die von Beschäftigten des Volkswagen-Konzerns im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden;
  • die von Lieferanten des Volkswagen Konzerns begangen wurden.

Verstöße können sämtliche Gesetzes- oder interne Regelverletzungen sein, sowie im Falle des Verstoßes durch Lieferanten eine Verletzung des Code of Conduct für Geschäftspartner.

Die Volkswagen AG hat sich dem Schutz der Hinweisgeber verpflichtet. Druck auf Hinweisgeber und ihre Diskriminierung tolerieren wir nicht. Für den Betroffenen wiederum gilt die Unschuldsvermutung, solange er nicht eines Verstoßes überführt ist.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Fragen rund um den Kundenservice Ihres Fahrzeugs hier nicht bearbeiten können. Bitte wenden Sie sich dafür an die Kundenbetreuung (customercare@volkswagen.de).
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