Informationen zur Internet-Seite in Leichter Sprache
Herzlich Willkommen,
in den Häfen in Bremerhaven gibt es verschiedene Arten von Straf-Taten.
Beispiele für Straf-Taten sind:
- verbotener Handel mit Drogen
- verbotener Handel mit Waffen
- verbotene Lieferungen von Waren
Straf-Täter fragen immer wieder Menschen mit Wissen über die Häfen.
Die Straf-Täter wollen eine Straf-Tat begehen?
Dann brauchen die Straf-Täter Wissen über die Häfen.
Mit Ihrer Hilfe können wir diese Straf-Taten verhindern.
Sie arbeiten in den Häfen in Bremerhaven?Dann haben Sie viel Wissen über die Häfen in Bremerhaven.
Vielleicht hat jemand Sie etwas zu den Häfen in Bremerhaven gefragt.
Verdächtige Fragen können zum Beispiel sein:
- Was gibt es für Sicherungen in den Häfen in Bremerhaven?
- Könnten Sie mich auf das Gelände von den Häfen in Bremerhaven lassen?
Sie haben Informationen über mögliche Straf-Taten in den Häfen in Bremerhaven?
Dann schreiben Sie der Staatsanwaltschaft Bremen diese Informationen über unsere Melde-Seite.
Die Internet-Adresse von der Melde-Seite ist:
www.bkms-system.com/tatort-hafen
Sie möchten auf der Melde-Seite Ihren Namen nicht nennen?
Vielleicht haben Sie dafür berufliche Gründe.
Vielleicht haben Sie Angst um Ihre Sicherheit.
Dann können Sie der Staatsanwaltschaft Bremen die Informationen ohne Ihre Daten auf der Melde-Seite schicken.
Oder Sie können sich bei einem geschützten E-Mail-Post-Kasten anmelden.
Dann bleiben Ihre Daten auch geheim.
Mit dem E-Mail-Post-Kasten können Sie mit der Staatsanwaltschaft weiter Informationen austauschen.
Das System von der Melde-Seite ist besonders sicher.
Nur die Staatsanwaltschaft Bremen kann sich die verschickten Informationen anschauen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
So benutzen Sie die Internet-Seite
Wir erklären Ihnen hier:
Wie können Sie die Internet-Seite benutzen?
Die Website ist vom Justiz-Ressort der Freien Hanse-Stadt Bremen.
Das Justiz-Ressort ist die Rechts-Abteilung.
Hier können Sie Informationen über mögliche Straf-Taten in den Häfen in Bremerhaven melden.
Dafür nutzen Sie bitte die Melde-Seite.
Sie brauchen dafür nicht Ihre Daten zu nennen.
Die Internet-Adresse von der Melde-Seite ist:
www.bkms-system.com/tatort-hafen
Und hier können Sie einen geschützten E-Mail-Post-Kasten anmelden.
Ihre Daten bleiben dabei geheim.
So können Sie geschützt mit der Staatsanwaltschaft Informationen austauschen.
Links finden Sie einen Bereich für die Meldung von Straf-Taten:

Darunter finden Sie häufige Fragen.
Sie wollen die Antwort zu einer Frage wissen?
Dann klicken Sie auf die Frage.
Die Antworten sind nicht in Leichter Sprache.

Sie wollen eine Straf-Tat melden?
Oder Sie wollen einen Verdacht auf eine Straf-Tat melden?
Dann klicken Sie auf das Feld Meldung abgeben.
Dann kommen Sie auf eine andere Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite gibt es einen Hinweis für den Schutz von Ihren Daten.
Dann müssen Sie eine Sicherheits-Abfrage machen.
Hier im Bild sehen Sie eine Sicherheits-Abfrage.

Mit der Sicherheits-Abfrage prüfen wir:
Kommt die Meldung von einer echten Person?
Rechts sehen Sie einen grauen Kasten.
Im Kasten ist die Zeichen-Abfolge.
- Die Zeichen sind Buchstaben.
- Oder die Zeichen sind Zahlen.
Für die Sicherheits-Abfrage müssen Sie die Zeichen-Folge richtig eintippen.
Sie können sich die Zeichen-Folge von der Internet-Seite vorlesen lassen.
Manchmal kann man die Zeichen-Folge schlecht lesen.
Dann können Sie sich eine neue Zeichen-Folge anzeigen lassen.
Sie haben die Zeichen-Folge richtig eingetippt?
Dann klicken Sie auf das Feld Weiter.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Dort sollen Sie auswählen:
Was für eine Art von Straftat möchten Sie melden?
Dann klicken Sie wieder auf das Feld Weiter.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Dort finden Sie ein Formular.
Im Formular können Sie verschiedene Informationen eingeben.
Beispiele für Informationen sind:
- Was ist passiert?
- Wo ist etwas passiert?
Sie möchten Informationen von den vorherigen Internet-Seiten nochmal verändern?
Dann klicken Sie auf das Feld Zurück.
Sie möchten die Meldung abschicken?
Dann können Sie auf das Feld Absenden klicken.
Danach können Sie auch einen geschützten E-Mail-Post-Kasten anmelden.
So können Sie weiter mit der Staatsanwaltschaft Informationen austauschen.
Sie bekommen für den E-Mail-Post-Kasten ein Pseudonym.
Das Pseudonym ist der Anmelde-Name von Ihnen.
Und Sie bekommen für den E-Mail-Post-Kasten ein Kennwort.
Das Kennwort ist das Passwort von Ihnen.
Sie wollen sich bei Ihrem E-Mail-Post-Kasten anmelden?
Dann klicken Sie auf das Feld Login.
Login bedeutet anmelden.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Hier müssen Sie wieder eine Sicherheits-Abfrage machen.
Sie haben die Zeichen-Folge richtig eingetippt?
Dann klicken Sie auf das Feld Weiter.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Hier können Sie ihr Pseudonym eintippen.
Und Sie können hier Ihr Kennwort eintippen.
Dann klicken Sie auf das Feld Weiter.
Die Staatsanwaltschaft Bremerhaven prüft Ihre Meldung von der Straf-Tat.
Ihre Meldung ist eine Straf-Tat?
Dann können die Straf-Täter eine Strafe bekommen.
Unten auf der Internetseite finden Sie weitere Informationen:

Informationen zum Impressum:
Auf der Seite steht:
- Wer hat die Internet-Seite gemacht?
- Wer kümmert sich um die Internet-Seite?
Informationen zum Datenschutz-Hinweis:
Sie besuchen unsere Internet-Seite?
Dann bekommen wir automatisch einige Daten von Ihnen.
Auf der Seite steht:
Das machen wir mit Ihren Daten.
Informationen zur Barriere-Freiheit:
Auf der Seite steht:
So barrierefrei ist unsere Internet-Seite schon.
Informationen in Leichter Sprache:
Auf der Seite stehen Informationen zu unserer Internet-Seite in Leichter Sprache.
Und unten steht die Adresse von der Staatsanwaltschaft Bremen.
Das Übersetzungs-Büro Schlüssel Leichte Sprache hat diesen Text geschrieben.

Erklärung zur Barrierefreiheit
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Seit dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. - In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
Das geht mit einer E-Mail: it-stelle@justiz.bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
- Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.