Deutsche Bahn AG
globla.back Für Meldungen, die vor dem 01.07.2025 abgegeben wurden, benutzen Sie bitten diesen Link, um auf Ihren geschützten Postkasten zuzugreifen.
Bitte beachten Sie, dass die Schenker AG seit dem 01.05.2025 nicht mehr zum DB-Konzern gehört.

Gemeinsam für Integrität und Nachhaltigkeit

Warum eine Meldung abgeben?

  • Jeder Hinweis auf mögliche Straftaten und sonstige meldefähige Verstöße ist wichtig und hilft, Missstände aufzudecken und Schäden zu verhindern.
  • Mit Ihrer Unterstützung können wir die Verlässlichkeit und Integrität und damit den Erfolg unseres Konzerns nachhaltig sichern.
  • Sie tragen damit zu einer transparenten und unseren Werten entsprechenden Arbeitsumgebung und zu einer kontinuierlichen Verbesserung unseres Unternehmens bei.

Was kann gemeldet werden?

Sie können jeden Verdacht auf einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften – beispielsweise Betrug, Untreue oder Korruptionsdelikte – melden, der einen Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern hat.

Beispiele hierfür sind u.a. potenzielle Verstöße von Geschäftspartnern der DB, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, genauso wie Meldungen zu möglichen Verstößen begangen durch Beschäftigte des DB-Konzerns.

Meldungen, die außerhalb dieser Schwerpunktthemen liegen, werden über dieses System nicht weiterverfolgt. Insbesondere Kundenbeschwerden über Produkte oder Dienstleistungen der DB stellen keine Hinweisgebermeldungen dar.

Schutz, Vertraulichkeit und Fairness

Der Schutz von Hinweisgebenden nach den gesetzlichen Vorschriften wird stets gewährleistet. Alle Meldungen werden höchst vertraulich behandelt. Unser Verfahren ist darauf ausgerichtet, unabhängig und unparteiisch zu erfolgen sowie faire und zügige Untersuchungen zu gewährleisten. Für Betroffene bleibt die Unschuldsvermutung gewahrt, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, Ihren Hinweis unter Nennung Ihres Namens abzugeben, um so die Sachverhaltsaufklärung zu erleichtern. Unabhängig davon möchten wir Sie bitten, sich einen geschützten Postkasten einzurichten. Dies erleichtert Ihre Kommunikation mit uns. Wenn Sie anonym bleiben wollen, wird Ihre Identität nicht im System gespeichert.

Bitte geben Sie Meldungen nach bestem Wissen und Gewissen ab und kennzeichnen Vermutungen sowie eigene Schlussfolgerungen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässiges Erheben falscher Anschuldigungen strafrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen haben könnte.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter „Hinweise zum Datenschutz.“ Die Verfahrensordnung zum LkSG-Beschwerdeverfahren ist hier verfügbar.
Wer kann melden?
Wie gebe ich eine Meldung richtig ab?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Wie ist der weitere Ablauf nach meiner Meldung?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?