Geldwäschegesetz Hinweisgebersystem, Hamburg

Einführungstext für das Geldwäschegesetz BKMS® System der Freien und Hansestadt Hamburg

Dieser Online-Dienst dient nicht der Mitteilung von Straftaten, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit o.ä., sondern ausschließlich Hinweisen auf Verstöße gegen das der Prävention dienende Geldwäschegesetz, GwG ( https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/BJNR182210017.html ).

Meldungen zu Straftaten – auch zu Geldwäschetaten i. S. d. § 261 Strafgesetzbuch - sind an die „Online-Wache“ ( https://www.polizei.hamburg/services/onlinewache-der-polizei-hamburg ) zu richten.
Meldungen zu Steuerstraftaten sind an das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen zu richten: PoststelleFAPrueStra@finanzamt.hamburg.de
Meldungen zu Schwarzarbeit sind an das Hauptzollamt ( https://www.hamburg.de/service/info/11344571/ ) zu richten.


Geldwäscheaufsicht
Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG)

Durch Geldwäsche werden organisierte Kriminalität und Terrorismus finanziert. Sie richtet erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an und gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Berufsgruppen wie Notare, Immobilienmakler, Kunsthändler und -vermittler, Buchmacher oder Lohnsteuerhilfevereine sind der Gefahr ausgesetzt, für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Dies zu verhindern und die Integrität des Wirtschaftsstandorts zu schützen, ist Aufgabe der Geldwäscheprävention im Rahmen des GwG.

Konkrete Hinweise können helfen, Verstöße gegen das GwG zu beseitigen. Sie können mit Ihren Hinweisen dazu beitragen, dass das Fehlverhalten Einzelner aufgedeckt und negative Folgen dieses Fehlverhaltens eingedämmt bzw. korrigiert werden.

Damit Ihnen aus Hinweisen keine Nachteile entstehen, steht Ihnen als hinweisgebende Person ein standardisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, das Ihnen absolute Anonymität garantiert. Die Gewährleistung Ihrer Anonymität durch dieses System ist durch unabhängige Stellen zertifiziert.

Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als hinweisgebende Person ist unmöglich, solange Sie selbst aktiv keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Hinweis: Die generischen Berufsgruppenbezeichnungen ergeben sich aus dem Gesetzestext. Wir legen Wert darauf, dass alle Menschen unabhängig von geschlechtlicher Zuordnung gemeint sind und dieselben Rechte genießen.
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