OBI Group Holding SE & Co. KGaA

Speak up. Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren von OBI

Rechtmäßige und ethische Geschäftstätigkeit hat in der OBI- Gruppe höchste Priorität. Für illegales oder unethisches Verhalten gilt eine Null-Toleranz-Politik. Die Einhaltung von Menschenrechten, Gesetzen sowie behördlichen Vorgaben, unseres OBI-Verhaltenskodexes und der OBI-Geschäftsanweisungen ist für uns von immenser Bedeutung.

Verstöße können unserem Unternehmen großen immateriellen und materiellen Schaden zufügen und unser Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigen. Dadurch werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Erfolg von OBI beeinträchtigt. Verstöße können ferner Rechte unserer Mitarbeitenden und von Mitarbeitenden unserer Lieferanten, Dienstleister etc. in unserer Lieferkette oder die Umweltschutzvorschriften verletzen.

FÜREINANDER EINSTEHEN UND VERÄNDERUNGEN ANSTOSSEN

Integraler Bestandteil des Human Rights Management Systems, des Compliance Management Systems und der Lieferkettenpolitik von OBI ist das Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren „Speak up“ (BKMS® System). Speak up ermöglicht es Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße sowie Verstöße gegen geltendes Recht, gegen die internen Richtlinien und Geschäftsgrundsätze von OBI hinzuweisen oder Bedenken in diesem Zusammenhang zu äußern. Es dient dazu, Verstößen vorzubeugen sowie von potentiellen Missständen zu erfahren und diese abzustellen.

Wir sind für solche Hinweise sehr dankbar, denn nur mit ihrer Hilfe ist es uns möglich, das Vertrauen in uns und unser Team zu gewährleisten und finanzielle und vor allem auch Reputationsschäden von uns fernzuhalten.

Speak up ermöglicht auf Wunsch die anonyme Meldung und ist jederzeit, d.h. sieben Tage die Woche rund um die Uhr kostenfrei nutzbar.

Danke, dass Sie uns dabei helfen, OBI noch ein bisschen besser zu machen!

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Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren