New Reinsurance Company Ltd.

Hinweisgebersystem von NewRe - Meldung von Bedenken

New Reinsurance Company Ltd. (NewRe) ist ein 1926 in Zürich gegründeter Schweizer Rückversicherer. 1988 wurde NewRe Teil der Munich Re-Gruppe, einem der weltweit führenden Rückversicherer.

Um die Meldung potenzieller Compliance-Verstösse zu erleichtern und wirksame Folgemassnahmen zu gewährleisten, hat NewRe dieses sichere und vertrauliche Hinweisgebersystem eingerichtet.

Über unser Hinweisgebersystem kann jede/r (einschliesslich unserer Mitarbeitenden, Kunden/Auftraggeber, Dienstleister/Lieferanten und anderer Geschäftspartner sowie der allgemeinen Öffentlichkeit – sogenannte „Hinweisgeber“) potenzielle Compliance-Verstösse von überall auf der Welt, jederzeit und auf Wunsch anonym melden.

Warum Ihre Meldung zählt

Das Geschäft von NewRe und sämtliche diesbezüglichen (Trans-)Aktionen basieren auf einem verantwortungsvollen Verhalten und einer nachhaltigen Wertschöpfung. Das Vertrauen unserer Mitarbeitenden und Kunden/Auftraggeber sowie der Öffentlichkeit im Allgemeinen ist uns sehr wichtig. Die Einhaltung sämtlicher anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften durch unsere eigenen Mitarbeitenden sowie durch unsere Geschäftspartner ist hierbei von zentraler Bedeutung und Teil unserer Geschäfts-DNA.

Um dieser Anforderung gerecht zu werden und unsere hohen Ethikstandards zu erfüllen, wollen wir über potenzielle Compliance-Verstösse informiert sein, in die unsere eigenen Mitarbeitenden bzw. unsere Geschäftspartner involviert sind. NewRe nimmt jeglicher Anzeichen eines potenziellen Compliance-Verstosses sehr ernst und entsprechende Verdachtsmomente werden sorgfältig untersucht.

Bedenken oder Meldungen über einen angeblichen Verstoss gegen die Richtlinien von NewRe einschliesslich des Code of Conduct oder jede andere Art von ethischem oder rechtlichem Fehlverhalten müssen der Legal & Compliance-Abteilung von NewRe gemeldet werden. Sie können jeden Verdacht melden, den Sie haben, wie z. B.:

  • Korruption / Bestechung
  • Sonstige Wirtschaftskriminalität (Betrug, Unterschlagung usw.)
  • Datenschutz
  • Wettbewerbs- / Kartellverstösse
  • Insiderhandel / Marktmanipulation
  • Regulierungsverstösse
  • Geldwäschebekämpfung (AML)
  • Sanktionen
  • Interessenkonflikte
  • Informationssicherheit
  • Menschenrechte bzw. andere ESG-Aspekte
  • Diskriminierung / Belästigung / Verletzung des Arbeitsrechts [für NewRe-Mitarbeitende]

sowie zu weiteren Themen, die nicht notwendigerweise unter einen der vorstehend genannten Schwerpunkte fallen oder die den Zielen bzw. Zwecken etwaiger zugrundeliegender (gesetzlicher oder interner) Regeln bzw. Vorschriften zuwiderlaufen.

So funktioniert es

Sie sind beim NewRe-Portal für Hinweisgeber.

Externe Hinweisgeber geben ihre Meldungen bei der Legal & Compliance-Abteilung von NewRe ab.

Mitarbeitende haben die Wahl, ihre Bedenken bei dem/der Leiter(in) der Legal & Compliance-Abteilung, bei der Legal & Compliance-Abteilung oder beim/bei der Vorsitzenden des Audit & Risk Committee von NewRe vorzubringen.

Geheimhaltung und der Schutz der Hinweisgeber haben oberste Priorität und sind Leitprinzip unseres Hinweisgebersystems. Alle Meldungen werden auf der Grundlage eines strikten „begründeten Informationsbedarfs“ („need to know“) behandelt.

Wir schätzen die offene Kommunikation mit unseren Kunden und Mitarbeitenden und möchten Sie daher ermutigen, Ihre Meldung unter Nennung Ihres Namens abzugeben. Sollten Sie dennoch anonym bleiben wollen, schützen Sie sich, indem Sie darauf achten, dass Ihre Daten keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Ihre Verantwortung

Eine andere Person eines Compliance-Verstosses zu verdächtigen und/ oder zu bezichtigen, kann für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher ist das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Hinweisgeber dürfen nur solche Informationen weitergeben, von deren Wahrheitsgehalt sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Solange ein(e) Hinweisgeber(in) nachvollziehbare Gründe hat, anzunehmen, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprochen haben, muss er/ sie keine Vergeltungsmassnahmen als Konsequenz aus seiner/ ihrer Meldung fürchten und jeder diesbezügliche Versuch würde für sich genommen als schwerwiegender Compliance-Verstoss gewertet. Im umgekehrten Fall gilt, dass auch die vorsätzliche Abgabe einer falschen Meldung einen ernsten Compliance-Verstoss darstellt und schwerwiegende strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wer kann eine Meldung abgeben?
Was kann ich melden?
Wo kann ich meine Meldung abgeben?
An wen kann ich meine Meldung richten?
Wie kann ich eine Meldung abgeben und wie richte ich einen Postkasten ein?
Was geschieht nach der Abgabe meiner Meldung? Erhalte ich eine Rückmeldung?
Wie kann ich eine Antwort empfangen und gleichzeitig anonym bleiben?
Ist meine Meldung vertraulich/anonym?
Muss ich Vergeltungsmassnahmen aufgrund meiner Meldung fürchten?