Bank für Sozialwirtschaft AG

Sprechen Sie mit uns!
Compliance-Verstöße und Beschwerden melden

Wir als Sozialbank sind stolz darauf, eine verlässliche Partnerin für unsere Kund*innen im Sozial- und Gesundheitssektor zu sein. Dies nachhaltig zu gewährleisten, gelingt uns jedoch nur, wenn wir gemeinsam agieren und uns verantwortungsbewusst, aufrichtig und integer verhalten. Dazu gehört auch, dass wir das Vorbeugen und Aufdecken von Verstößen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorgaben ernst nehmen. Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. 

Mit dem BKMS® Incident Reporting haben Sie die Möglichkeit, uns neben der namentlichen Angabe von Beschwerden jeglicher Art auch namentlich oder anonym Hinweise zu vermutetem oder bewiesenem Fehlverhalten zu geben. Da uns der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitenden, Kund*innen und anderen Stakeholdern sehr wichtig ist, möchten wir Sie ermutigen, bei der Abgabe von Hinweisen Ihren Namen anzugeben. Selbstverständlich werden wir die Daten strengvertraulich behandeln. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, in jedem Fall den geschützten Postkasten einzurichten. Hierdurch ist es uns möglich, mit Ihnen in Kontakt zu treten und Nachfragen zu stellen. Selbstverständlich wahrt der geschützte Postkasten auf Ihren Wunsch Ihre Anonymität. 

Die externe Meldestelle für Hinweise ist die BaFin. Die interne Meldestelle ist bevorzugt zu verwenden. 

Das BKMS® Incident Reporting dient dazu, der SozialBank Hinweise nach der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und Beschwerden zu melden und Hinweisgeber zu schützen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen. 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung! 

Ihre SozialBank 

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