Datenschutzhinweis
Die Themen Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst und folgen den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie geltenden nationalen Datenschutzvorschriften. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Daten sind personenbezogen, wenn durch sie eine natürliche Person identifiziert werden kann; rechtlich zählen hierzu auch pseudonymisierte Daten. Keine personenbezogenen Daten sind hingegen vollständig anonymisierte Daten. Sie haben keinen Personenbezug mehr.
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Die für den Datenschutz verantwortliche Stelle des Hinweisgebersystems im Sinne der DS-GVO ist die
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 514–4000
E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de
Hinweis zum E-Mail-Kontakt: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Übertragung unverschlüsselter E-Mails unsicher ist. Damit können Unbefugte ohne Kenntnis des Absenders oder Empfängers die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren.
Realisierung
Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen in Deutschland, die
EQS Group GmbH
Bayreuther Str. 35
10789 Berlin
Internet: https://business-keeper.com/
im Rahmen der Auftragsverarbeitung für die GGL betrieben. Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der EQS Group GmbH betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der GGL möglich. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen bei der GGL beschränkt ist.
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Die GGL hat eine Beauftragte für den Datenschutz bestellt. Anfragen zum Datenschutz bei der GGL können an die
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
E-Mail: datenschutz@gluecksspiel-behoerde.de
gestellt werden.
Hinweis zum E-Mail-Kontakt: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Übertragung unverschlüsselter E-Mails unsicher ist. Damit können Unbefugte ohne Kenntnis des Absenders oder Empfängers die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren.
Zweck des Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlage
Das Hinweisgebersystem zur Aufdeckung von illegalem Online-Glücksspiel (BKMS® System) dient dazu, Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel oder Glücksspiel-Werbung auf einem sicheren und vertraulichen Weg (anonymisiert) entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des BKMS® System ist gestützt auf das berechtigte Interesse der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an der Aufdeckung und Prävention von Missständen im Online Glücksspiel und an der Abwendung von Schaden für Personen, die Online Glücksspiele nutzen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des BKMS® System erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung zur freiwilligen Abgabe Ihrer Mitteilung im Hinweisgebersystem nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen, sofern Sie sich nicht für die anonymisierte Übermittlung entscheiden:
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ggf. Namen der von Ihnen mitgeteilten Unternehmen und Behörden und
- ggf. Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGL entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGL prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeiter/innen der GGL weiterzugeben. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden und nur die Daten weitergegeben werden, die zur Zweckerreichung unbedingt notwendig sind.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Information der beschuldigten Person
Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart.
Betroffenenrechte
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Art. 15, 16, 17, 18 und 21 DS-GVO. Wird das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch zwingend erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht.
Sie haben zudem nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Zuständige Aufsichtsbehörde für das Land Sachsen-Anhalt ist
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 1947
39009 Magdeburg
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 81803-0
Hinweis zum E-Mail-Kontakt: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Übertragung unverschlüsselter E-Mails unsicher ist. Damit können Unbefugte ohne Kenntnis des Absenders oder Empfängers die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erfordern oder dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Nutzung des Hinweisgeberportals, insb. des geschützten Postkastens
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® System wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Session-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym/ Benutzernamen und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter der GGL namentlich oder anonym Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter der GGL Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder senden Sie das gedruckte Dokument anonym unter Angabe der Referenznummer, die Sie am Ende des Meldungsprozesses erhalten, an die in der Fußzeile aufgeführte Adresse.
Stand: März 2023