Geldwäschegesetz Hinweisgebersystem, Nordrhein-Westfalen

Geldwäscheaufsicht
Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz

Durch Geldwäsche werden organisierte Kriminalität und Terrorismus finanziert. Sie richtet erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an und gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Insbesondere Berufsgruppen, wie Güterhändler, Immobilienmakler, Kunstvermittler, Lohnsteuerhilfevereine oder Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind der Gefahr ausgesetzt, für Zwecke der Geldwäsche und auch der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.

Geldwäscheprävention ist eine besondere Herausforderung. Bei der Kontrolle der genannten Berufsgruppen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden setzt das Gesetz auch auf die Weitergabe von Informationen durch hinweisgebende Personen („Whistleblower“).

Konkrete Hinweise sind wichtig und können helfen, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz zu beseitigen. Sie können mit Ihren Hinweisen dazu beitragen, das Fehlverhalten Einzelner aufgedeckt und negative Folgen dieses Fehlverhaltens eingedämmt bzw. korrigiert werden.

Damit Ihnen aus Hinweisen keine Nachteile entstehen, steht Ihnen als hinweisgebende Person ein standardisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, das Ihnen absolute Anonymität garantiert. Die Gewährleistung Ihrer Anonymität durch dieses System ist durch unabhängige Stellen zertifiziert.

Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als hinweisgebende Person ist unmöglich, solange Sie selbst aktiv keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Hinweis: Die generischen Berufsgruppenbezeichnungen ergeben sich aus dem Gesetzestext. Wir legen Wert darauf, dass alle Menschen unabhängig von geschlechtlicher Zuordnung gemeint sind und dieselben Rechte genießen.

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