Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Digitale Meldestelle

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) ist seit 02.07.2023 in Kraft.

Die Stabsstelle Innenrevision, Korruptionsprävention übernimmt die sich aus § 13 HinSchG ergebenden Aufgaben für

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS),
  • Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA),
  • Landeszentrum Gesundheit (LZG),
  • Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) sowie
  • Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). 

Eine Person, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bei einer der genannten Behörden ein korruptes Fehlverhalten beobachtet, kann die Meldestelle über das BKMS® System anonym darauf hinweisen.

Entscheidungshilfe für die Meldung von beobachteten Fehlverhalten.

Wann sollte ich eine Meldung abgeben?
Wann darf ich eine Meldung abgeben?
Muss ich den Dienstweg einhalten?
Was geschieht mit meiner Meldung?
Was passiert mit meinen Daten?
Was muss ich bei meiner Meldung berücksichtigen?
Kann ich meinen Hinweis auch an eine andere Stelle melden?
Welche Rechte hat die vom Hinweis betroffene Person?
Wie gebe ich eine Meldung ab? Wozu richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?