Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München KdÖR

Geldwäscheprävention ist eine gemeinsame Herausforderung

Geldwäsche und – erst Recht – Terrorismusfinanzierung sind schwerwiegende Straftaten. Rechtsanwälte sind der Gefahr ausgesetzt, für Zwecke der Geldwäsche und auch der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, weil die Vertraulichkeit des Mandats in besonderem Maße vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Deshalb gibt das Geldwäschegesetz, abhängig vom Mandat, Rechtsanwälten besondere Pflichten auf, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren bzw. aufzudecken ermöglichen sollen. Bei der Kontrolle der Rechtsanwälte setzt das Gesetz verstärkt auf die Weitergabe von Informationen durch Hinweisgeber („Whistleblower“). Eine besondere Rolle kommt dabei Personen zu, die über besonderes Wissen zu Kanzleiinterna verfügen. Etwa weil sie dort angestellt oder sonst in einem Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu der Kanzlei stehen.

Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Geldwäschepräventionsvorschriften zu beseitigen und damit letztlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Bei der Identifizierung von Verstößen gegen Geldwäschepräventionsvorschriften kommt Hinweisgebern eine große Bedeutung zu. Sie können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten Einzelner innerhalb der Anwaltschaft aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings muss der Hinweisgeber sicher sein, dass ihm aus Hinweisen an die Rechtsanwaltskammer keine Nachteile entstehen.

Als Hinweisgeber steht Ihnen hier ein standardisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, das Ihnen absolute Anonymität garantiert. Die Gewährleistung Ihrer Anonymität durch dieses System ist durch unabhängige Stellen zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als Hinweisgeber ist unmöglich, solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Weitere Informationen über das Hinweisgebersystem finden Sie im Internet unter www.eqs.bkms-system.com.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Warum soll ich einen Hinweis abgeben?
Welche Hinweise helfen der Rechtsanwaltskammer?
Welche Pflichten haben Rechtsanwälte nach dem Geldwäschegesetz?
Wie läuft eine Hinweisabgabe ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Wie wird sichergestellt, dass meine Meldung bei der richtigen Rechtsanwaltskammer ankommt?