Evangelische Kirche in Deutschland

Meldestelle der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Vertrauliche Abgabe von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Alle bei der EKD, den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Einrichtungen Beschäftigten sind bestrebt, ihre Arbeit stets nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Gesetze auszuüben. Um etwaiges Fehlverhalten wie Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten zu vermeiden, haben wir dieses Portal eingerichtet, mithilfe dessen Sie als berechtigter Hinweisgeber Meldungen und Beschwerden über etwaige Auffälligkeiten und Fehlverhalten abgeben können.

Damit helfen Sie uns, unsere eigenen Ansprüche zu wahren und etwaiges Fehlverhalten möglichst früh aufdecken und unterbinden zu können.

Alle Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen und streng vertraulich bearbeitet. Dies verhindert, dass Informationen ohne Ihre Einwilligung weitergegeben werden, und bietet somit wichtigen Schutz vor Vergeltung. Es wird sichergestellt, dass es keinerlei negative Auswirkungen für Sie hat, sofern Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass der von Ihnen gemeldete Sachverhalt der Wahrheit entspricht.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Welche Meldungen helfen der EKD?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Welche Verstöße fallen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes?