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secunet Security Networks AG

Der sichere Weg um Rat zu suchen oder auf wesentliche Verstöße hinzuweisen

Über das Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit einen potentiellen Gesetzes- bzw. Richtlinienverstoß zu ausgewählten Themen zu melden, der den secunet Konzern betrifft. Dies schließt die Möglichkeit auf Abgabe einer Beschwerde bei menschen- bzw. umweltbezogenen Pflichtverletzungen mit ein.

Dafür haben Sie auf den folgenden Seiten des BKMS-Hinweisgebersystem die Möglichkeit, mit dem Compliance Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu treten. Das System funktioniert vertraulich und geschützt.

Hinweisgeber können auf den folgenden Seiten entscheiden, ob sie sich anonym oder unter Angabe Ihres Namens melden wollen. Bei einer anonymen Meldung kann ein geschützter Postkasten eingerichtet werden, über den mit dem Compliance Office kommuniziert werden kann. Für die Aufklärung des gemeldeten Sachverhaltes ist dies hilfreich, da so die Möglichkeit besteht, Sie bei wichtigen Rückfragen zum Fall kontaktieren zu können.

Im Allgemeinen können Verstöße und/oder Missstände über das Hinweisgebersystem gemeldet werden, wenn...

  • der Verstoß von einem Mitarbeitenden der secunet begangen wurde (beinhaltet Verstöße gegen gesetzliche und interne Vorschriften z.B. Arbeitsvertrag, Verhaltenskodex, Richtlinien etc.),
  • der Verstoß von Dritten (Kunden, indirekte und direkte Lieferanten oder Geschäftspartner der secunet) begangen wurde (beinhaltet sämtliche Verstöße gegen unseren Lieferantenkodex für Lieferanten und Geschäftspartner einschließlich einer Verletzung der menschenrechtlichen- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und den daraus resultierenden Risiken).

Für die im Hinweis benannten Personen können die Anschuldigungen oder Vermutungen erhebliche Konsequenzen haben. Wir möchten Sie daher bitten, unser Hinweisgebersystem nur für seriöse, wohl überdachte Hinweise und Beschwerden zu nutzen. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Wir prüfen jede Meldung und gehen dieser konsequent nach. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung größtmöglicher Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.

Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene sowie für die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter. Wir versichern keine Maßnahme zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten im secunet Konzern zu fördern, werden nicht toleriert.

Der secunet-Konzern verbietet jede Form von Repressalien (z.B. nachteilige Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen, Drohungen, Einschüchterungen etc.) für die Meldung eines Verstoßes in gutem Glauben oder die sonstige Zusammenarbeit bei der Untersuchung eines Verstoßes und toleriert diese auch nicht.

Die Meldung wissentlich falscher Informationen stellt selbst einen Verstoß dar. Maßnahmen, die als Folge einer solchen Meldung ergriffen werden, sind keine Vergeltungsmaßnahmen.

Warum sollte ich eine Meldung abgeben?
Für welche Meldungen ist das Hinweisgebersystem nicht gedacht?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?