METRANS

Wer das Gespräch sucht und Bedenken äußert, verhält sich richtig.

Die METRANS, a.s. und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden „die Gesellschaft METRANS“) sind sich der stetig steigenden Anforderungen an das rechtskonforme Verhalten in ihren Beziehungen zu Geschäftspartnern, Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kapitalmärkten und weiteren Stakeholdern bewusst. Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen gehört ein von Rechtmäßigkeit und Integrität geleitetes Handeln zum Grundverständnis der Gesellschaft METRANS. Vor diesem Hintergrund stellt die Gesellschaft METRANS die Einhaltung der gesetzlichen Normen sowie der unternehmensinternen Richtlinien durch ein angemessenes Compliance-Management-System sicher. Unser guter Ruf beruht darauf, dass wir keine Zugeständnisse machen, wenn es um integres und rechtlich einwandfreies Verhalten geht.

Peter Kiss
„Wir nehmen Compliance bei der METRANS Gruppe sehr ernst. Helfen Sie uns mit Ihrem Beitrag, Missstände aufzudecken und diesen konsequent entgegenzutreten!“

Missstände und Fehlverhalten offen anzusprechen kann mit Hemmungen verbunden sein. Oftmals ist es einfacher, sich aus Dingen herauszuhalten – aber der potenzielle Schaden kann dadurch noch größer werden. Daher ist es wichtig, dass Probleme beim Namen genannt werden. Das METRANS Hinweisgebersystem ist daher ein wichtiger Bestandteil und dient dazu, von potenziellen Gesetzesverstößen und Verstößen gegen interne Richtlinien in der METRANS Gruppe sowie in den zugehörigen Lieferketten zu erfahren und diese abzustellen.

Hierfür bietet die Gesellschaft METRANS die Möglichkeit an, über diesen Kommunikationskanal Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße zu melden. Die Anwendung wird von dem unabhängigen Betreiber EQS Group AG technisch betreut und auf geschützten Servern in Deutschland betrieben. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch den zentralen Compliance-Bereich der Gesellschaft METRANS und/oder durch die lokalen Compliance-Beauftragten in der jeweiligen Tochtergesellschaft.

Verstöße können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betroffenen Dritten sowie anderen Stakeholdern im Rahmen des Hinweisgebersystems gemeldet werden. Die Gesellschaft METRANS trägt dafür Sorge, dass hinweisgebende Personen, die Vorgänge in gutem Glauben mitteilen, keine Nachteile hierdurch erleiden. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
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